Vorsorgeuntersuchungen
Wichtige Information zur Rechnungsstellung und Kostenübernahme

Liebe Patientinnen
Die gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen (inklusive Krebsabstrich) werden gemäss Gesetz alle drei Jahre von der Grundversicherung (KVG) bezahlt, wenn zuvor zwei jährliche Kontrollen ohne Befund gewesen sind; sonst nach Notwendigkeit.
Es gibt Zusatzversicherungen (VVG), welche weitere Untersuchungen bezahlen. Dies ist abhängig davon, welchen individuellen Vertrag Sie mit Ihrer Krankenkasse/Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Ihre Rechnungen werden von den Krankenkassen und Zusatzversicherungen nur übernommen, wenn wir deren Anforderungen bezüglich Rechnungsstellung erfüllen.
Um eine reibungslose Abwicklung der Rechnungen sicherzustellen, bitten wir Sie, uns vor der gynäkologischen Untersuchung mitzuteilen, wie Ihre Rechnung (mit der Diagnose: Vorsorge-Untersuchung) ausgestellt werden soll:

  • KVG – Rechnung an die Grundversicherung
  • VVG – Rechnung an die Zusatzversicherung
  • TG – Rechnung direkt an Sie (bitte angeben: KVG oder VVG)

  • Bei Unklarheiten und Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse/Zusatzversicherung. Die Rechnung wird von uns innerhalb zwei Arbeitstagen nach Ihrer Untersuchung ausgelöst. Wir bitten Sie deshalb, uns bei Anpassungswünschen bis dann Be-scheid zu geben.
    Bitte beachten Sie, dass wir nach dem Versand der Rechnung keine Änderungen/Stornierungen mehr vornehmen können.

    Nachträgliche Anpassungen bedeuten für unser Team einen erheblichen administrativen Aufwand, da unter anderem Rechnungen storniert, Beträge rücküberwiesen und neue Rechnungen erstellt werden müssen. Dies müssen wir ab sofort in Rechnung stellen. 
    Der Betrag ist CHF 50:00.

    Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wir sind bemüht, Ihnen weiterhin mit reibungslosen Abläufen zur Verfügung zu stehen.

    Herzliche Grüsse
    Ihr Praxis Juna-Team